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Verkehrsunfall in Wettingen: Kollision zwischen Personenwagen und Linienbus

Ein Verkehrsunfall ereignete sich am Freitagabend, den 13. April 2024, in Wettingen. Dabei kollidierten ein Personenwagen und ein Linienbus, was zu Verletzungen von zwei Fahrgästen führte. Die mutmassliche Unfallverursacherin, eine 77-jährige Automobilistin, musste ihren Führerausweis vorläufig abgeben.

Verkehrsunfall in Wettingen: Kollision zwischen Personenwagen und Linienbus
Die Kollision führte zu Verletzungen und Sachschaden. Bild: Kantonspolizei Aargau

Übersicht: Kollision Personenwagen Linienbus

  • Datum und Uhrzeit: Freitagabend, 13. April 2024, kurz nach 19:00 Uhr
  • Ort: Märzengasse in Wettingen
  • Beteiligte Fahrzeuge: Personenwagen und Linienbus
  • Verletzungen: Zwei Fahrgäste des Linienbusses leicht bis mittelschwer verletzt
  • Unfallverursacherin: 77-jährige Automobilistin, Führerausweis vorläufig abgenommen

Der Unfall ereignete sich, als die Automobilistin auf der Märzengasse fuhr und beabsichtigte, in die Landstrasse einzubiegen. Zur gleichen Zeit fuhr ein Linienbus auf der Landstrasse von Wettingen in Richtung Würenlos. Im Bereich der Einmündung kam es zu einer seitlich-frontalen Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen.

Durch den Aufprall wurden zwei Fahrgäste im Linienbus verletzt. Eine der verletzten Personen stürzte durch die Kollision zu Boden und musste mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Busfahrer und die Automobilistin blieben unverletzt.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um die genaue Unfallursache zu klären. Nach ersten Erkenntnissen dürfte die Automobilistin unvermittelt vor den vortrittsberechtigten Bus gefahren sein, was zur Kollision führte. Ihr Führerausweis wurde noch vor Ort zuhanden des Strassenverkehrsamtes abgenommen.

Falls Sie sich im Bus befanden und durch die Kollision verletzt wurden, aber den Unfallort vor dem Eintreffen der Polizei verlassen haben, werden Sie gebeten, sich bei der Mobilen Polizei oder bei jedem anderen Polizeiposten zu melden.

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