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Identifizierung und Verurteilung von Rasern auf der Autobahn A9 durch Social Media

Zwei junge Männer, die ihre rasanten Fahrten auf der Autobahn A9 mit Geschwindigkeiten von über 200 km/h auf ihren Social-Media-Konten teilten, wurden von der Staatsanwaltschaft identifiziert und verurteilt.

Identifizierung und Verurteilung von Rasern auf der Autobahn A9 durch Social Media
Die Verurteilung von Rasern auf der Autobahn A9 wurde durch ihre Posts auf Social Media ermöglicht. Bild: Kantonspolizei Wallis

Übersicht: Raserdelikte auf Autobahn A9

  • Ort: Autobahn A9, Mittelwallis
  • Tatzeitpunkt: Juli 2022 und November 2022
  • Täter: Ein 21-jähriger Portugiese und ein 23-jähriger Schweizer
  • Verurteilung: Beide Täter wurden wegen Raserdelikten verurteilt
  • Führerscheinentzug: Dauerhafter Entzug für den Wiederholungstäter, zweijähriger Entzug für den zweiten Täter

Im Juli 2022 teilte ein junger Mann ein Video auf seinem Snapchat-Account, das zeigte, wie er auf einem Abschnitt der Rhône-Autobahn A9 im Mittelwallis eine Geschwindigkeit von über 250 km/h erreichte. Die Polizei konnte den Raser identifizieren und zeigte ihn bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt sowie bei der Staatsanwaltschaft an. Der 21-jährige Portugiese wurde Ende des Jahres wegen eines Raserdelikts verurteilt.

Einige Monate später, im November 2022, wurde ein weiteres Raserdelikt auf der Plattform TikTok von der Kantonspolizei entdeckt. Ein damals 23-jähriger Schweizer hatte ein Video veröffentlicht, das eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Autobahnteilstück zwischen Gamsen und Visp zeigte. Der Fahrer raste mit einer Geschwindigkeit von 235 km/h durch einen Tunnel, obwohl dort nur 100 km/h erlaubt sind.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer zwischen 2020 und 2023 zahlreiche weitere Verstöße gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hatte. Dazu gehörten die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr und das Verursachen von vermeidbarem Lärm. Er besass Videomaterial dieser Verstöße.

Bei einem der Raser handelte es sich um einen Wiederholungstäter. Aus diesem Grund wurde ihm der Führerschein dauerhaft entzogen. Dem zweiten Raser wurde der Führerschein für zwei Jahre entzogen. Beide wurden zur Zahlung einer Geldstrafe sowie der Kosten für das Gerichts- und Verwaltungsverfahren verurteilt. Die Walliser Justiz bearbeitet derzeit mehrere Strafverfahren wegen ähnlicher Sachverhalte.

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