Luzern LU: Polizei warnt vor Waffengebrauch bei Fasnachtsanlässen
In Luzern LU kündigt die Polizei eine strenge Durchsetzung des Waffengesetzes bei den bevorstehenden Fasnachtsanlässen an. Insbesondere der Gebrauch von Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen wird als ernstes Problem angesehen.

Übersicht: Fasnachtsanlässe Luzern
- Ort: Luzern LU
- Ereignis: Fasnachtsanlässe
- Problem: Gebrauch von Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen
- Rechtliche Konsequenzen: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Mit der Fasnacht in vollem Gange in Luzern LU, hat die Polizei eine steigende Anzahl von Fällen festgestellt, in denen verkleidete Fasnächtler (wie Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich führen. Diese Waffen, obwohl oft als Softair-, Schreckschuss- oder Imitationswaffen bezeichnet, gelten gemäß dem Waffengesetz als echte Waffen. Ihr Gebrauch in der Öffentlichkeit ist strengstens verboten – auch während der Fasnacht.
Die einzigen Ausnahmen von diesem Verbot sind Gegenstände, die auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar und transparent sind. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz während der Fasnacht müssen die Beteiligten mit einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft rechnen.
Die Luzerner Polizei steht bereit, um Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Waffe, die Sie für Ihr Kostüm geplant haben, erlaubt ist, können Sie sich per E-Mail, Telefon oder über die Social-Media-Kanäle an die Luzerner Polizei wenden.