Aufhebung des Alkoholausschankverbots in St. Gallener Bädern
In St. Gallen wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Modernisierung der Gastgewerbevorschriften gemacht. Die vorberatende Kommission hat die Aufhebung des Alkoholausschankverbots für Betriebe in Schwimm- und Strandbädern begrüßt. Diese Änderung soll die Regelung an die Mehrheit der anderen Kantone angleichen.

Übersicht: Alkoholausschankverbot St. Gallen
- Ort: St. Gallen
- Thema: Aufhebung des Alkoholausschankverbots in Schwimm- und Strandbädern
- Entscheidung: Die vorberatende Kommission begrüßt die Änderung
- Ziel: Angleichung der Regelung an die Mehrheit der anderen Kantone
Die Kommission, unter dem Vorsitz von Peter Hüppi, hat die Vorlage beraten und die Änderung begrüßt. Sie erkennt die Gefahren des Alkoholkonsums beim Baden an, zweifelt jedoch an der präventiven Wirkung des Ausschankverbots, das leicht zu umgehen ist.
Die Kommission appelliert an die Eigenverantwortung der Badegäste und betont, dass Betreiber von Schwimm- und Strandbädern weiterhin die Möglichkeit haben, ein allgemeines Alkoholverbot in ihren Hausordnungen vorzusehen.
Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Aufräumsession in erster und voraussichtlich auch in zweiter Lesung beraten. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind auf der Webseite des Kantonsrates oder im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.01 zu finden.