St.Gallen führt kommerzielle Nutzung öffentlicher Räume nach erfolgreichem Pilotversuch regulär ein
Mit Beginn des Jahres 2020 startete in der Stadt St.Gallen SG ein Pilotversuch, der die kommerzielle Nutzung öffentlicher Räume vereinfachen sollte. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wurde der Versuch bis Ende 2023 verlängert und konnte positive Ergebnisse erzielen. Daher wird das Pilotprojekt nun in die reguläre Bewilligungspraxis überführt.

Übersicht: Kommerzielle Nutzung öffentlicher Räume St.Gallen
- Start des Pilotversuchs: 1. Januar 2020
- Verlängerung aufgrund der Corona-Pandemie: bis Ende 2023
- Ergebnis des Pilotversuchs: Positiv
- Nächste Schritte: Überführung in die reguläre Bewilligungspraxis
Der Pilotversuch zielte darauf ab, kommerzielle Aktivitäten auf öffentlichen Flächen vor Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben sowie an vier definierten Eventplätzen in der Stadt St.Gallen zu fördern. Trotz einiger Anpassungen im Sommer 2023 aufgrund der Corona-Pandemie, zeigte sich ein geringes Interesse an den Eventplätzen. Dennoch wurden die Änderungen beibehalten und in die reguläre Bewilligungspraxis überführt.
Im Gegensatz dazu zeigte sich eine deutliche Zunahme an Gesuchen von lokalen Geschäften und Restaurants, die den öffentlichen Grund vor ihrer Liegenschaft nutzen wollten. Im Jahr 2023 stellten 31 Geschäfte und Restaurants ein solches Gesuch, verglichen mit 24 Gesuchen in den Jahren 2021 und 2022 und nur 15 im ersten Jahr des Pilotversuchs.
Die Möglichkeit zur einfachen Meldepflicht von Veranstaltungen auf bereits genehmigten Flächen wurde in der Vergangenheit wenig genutzt. Oftmals fielen die geplanten Aktionen oder Veranstaltungen aufgrund ihrer Art unter die Bewilligungspflicht oder erforderten eine größere Fläche als die bereits genehmigte.
Aufgrund der positiven Erfahrungen während des Pilotversuchs werden die zusätzlichen kommerziellen Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raumes per sofort in die reguläre Bewilligungspraxis überführt.