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Schwerverkehrskontrolle in Schaffhausen SH: Lastwagenchauffeur verstösst massiv gegen Vorschriften

Bei einer Schwerverkehrskontrolle in Schaffhausen SH am Montagmorgen (09.09.2024) wurde ein Lastwagenchauffeur angehalten, der massiv gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung verstossen hatte. Die Polizei stellte zahlreiche Übertretungen fest.

Schwerverkehrskontrolle in Schaffhausen SH: Lastwagenchauffeur verstösst massiv gegen Vorschriften
Schwerverkehrskontrolle in Schaffhausen SH. Bild: Kantonspolizei Schaffhausen

Übersicht: Schwerverkehrskontrolle Schaffhausen SH

  • Datum: 09.09.2024
  • Ort: Schaffhausen SH
  • Verstoß: Arbeits- und Ruhezeitverordnung
  • Kontrollzeitraum: 12.08.2024 bis 09.09.2024
  • Übertretungen: 28

Die Kontrolle fand im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen statt. Der beladene Sattelzug aus Irland wurde von einem 30-jährigen polnischen Chauffeur gelenkt. Bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten (ARV1) wurden insgesamt 28 Übertretungen festgestellt.

Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Sattelzug dreimal ohne eingelegte Fahrerkarte gelenkt wurde. Diese Fahrten konnten dem Chauffeur zugewiesen werden, der im Kontrollzeitraum insgesamt 13’515 km zurückgelegt hatte. Dabei wurden die Tageslenkzeiten von maximal zehn Stunden pro Tag teilweise massiv überschritten und die erforderlichen täglichen Ruhezeiten von mindestens neun Stunden deutlich unterschritten.

Die maximale Lenkzeit innerhalb von zwei Wochen von maximal neunzig Stunden wurde ebenfalls überschritten. Zudem wurden die erforderlichen wöchentlichen Ruhezeiten und Lenkpausen mehrmals nicht eingehalten. Am Sattelzug wurden zudem eine Überlänge und eine Sichtbehinderung durch angebrachte Gardinen an der Frontscheibe sowie an den Seitenfenstern festgestellt.

Der Chauffeur musste eine Ruhezeit vor Ort einlegen und wurde zur Anzeige gebracht. Lastwagenchauffeure leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung der Menschen mit Gütern, stellen jedoch bei Verkehrsunfällen ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.

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