Sicherheitsratschläge der Schaffhauser Polizei für den Umgang mit Feuerwerk
Der Schweizer Nationalfeiertag am 1. August ist ein Tag der Freude und Feierlichkeiten, doch der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk kann zu Unfällen führen. Die Schaffhauser Polizei ruft daher zur Vorsicht auf.

Übersicht: Feuerwerk Sicherheit Schaffhausen
- Ort: Kanton Schaffhausen
- Datum: 1. August
- Thema: Sicherheit beim Umgang mit Feuerwerk
- Appell: Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere
- Hinweis: Feuerwerk nur an bewilligten Tagen abfeuern
Die Schaffhauser Polizei betont die Bedeutung der Rücksichtnahme beim Abbrennen von Feuerwerk. Insbesondere wird darum gebeten, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig zu erschrecken. Es ist wichtig zu beachten, dass das Abfeuern von Feuerwerk im Kanton Schaffhausen nur an bewilligten Tagen erlaubt ist. Zuwiderhandlungen können zu einer Anzeige wegen Ruhestörung führen.
Die Polizei erinnert zudem an die wichtigsten Punkte, die es beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten gilt. Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, ist es entscheidend, die Polizei unverzüglich via 117 oder 118 zu alarmieren.
Abschließend wünscht die Schaffhauser Polizei allen einen schönen und unfallfreien 1. August 2024.