St. Gallen: Verkehrsverstoß wegen sichtbehindernder Ladung
In St. Gallen wurde am Samstagnachmittag ein Autofahrer von der Stadtpolizei angehalten. Der Grund: Eine sichtbehindernde Ladung, die bis zur Mitte der vorderen Seitenscheibe ragte und die seitliche Sicht erheblich einschränkte.

Übersicht: Sichtbehinderung durch Ladung St. Gallen
- Datum: 10. Februar 2023
- Uhrzeit: 14 Uhr
- Ort: St. Gallen SG
- Beteiligte: Ein Autofahrer
- Vorfall: Sichtbehinderung durch Ladung
- Folgen: Der Lenker wird verzeigt
Der Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag, als der Fahrer beabsichtigte, verschiedene Möbelstücke zu transportieren. Aufgrund der Größe der Ladung ragte diese von der Rückbank bis zur Mitte der vorderen Seitenscheibe des Fahrzeugs und beeinträchtigte die seitliche Sicht erheblich.
Die Stadtpolizei St. Gallen griff ein und hielt den Fahrer an. Aufgrund der sichtbehindernden Ladung wurde der Fahrer verzeigt. Dieser Vorfall unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Ladungssicherung im Straßenverkehr.
Die Stadtpolizei St. Gallen weist darauf hin, dass Ladungen immer so geladen werden müssen, dass die Sicht, insbesondere die seitliche Sicht, nicht eingeschränkt wird. Darüber hinaus muss die Ladung ausreichend gesichert sein, um ein Verrutschen und damit eine mögliche Gefährdung zu verhindern.