St. Gallen: Verkehrsbehinderung durch unzureichend gesicherte Ladung
In St. Gallen wurde am Samstagmorgen, den 13. Januar 2023, ein Autofahrer gestoppt, der eine sichtbehindernde und unzureichend gesicherte Ladung transportierte. Die Polizei hat den Fahrer zur Anzeige gebracht.

St. Gallen: Autofahrer mit sichtbehindernder und ungenügend gesicherter Ladung angehalten. Bild: Stadtpolizei St. Gallen
Übersicht: Sichtbehinderung durch ungenügend gesicherte Ladung St. Gallen
- Datum: 13. Januar 2023
- Uhrzeit: 10.45 Uhr
- Ort: St. Gallen
- Beteiligte: Ein Autofahrer
- Vorfall: Sichtbehinderung durch ungenügend gesicherte Ladung
- Folgen: Der Fahrer wurde angehalten und verzeigt
Am besagten Samstagmorgen stoppte die Stadtpolizei St. Gallen einen Autofahrer, der eine sichtbehindernde und unzureichend gesicherte Ladung transportierte. Der Fahrer hatte vor, zwei Kartons zu befördern. Aufgrund der Größe der Ladung erstreckte sie sich von der Rückbank bis zur Windschutzscheibe des Fahrzeugs und beeinträchtigte die seitliche Sicht.
Bei einem Bremsmanöver rutschte die unzureichend gesicherte Ladung und beschädigte den Innenspiegel des Fahrzeugs. Der Fahrer wurde wegen der sichtbehindernden Ladung und der unzureichenden Ladungssicherung zur Anzeige gebracht.
Die Stadtpolizei St. Gallen weist darauf hin, dass Ladungen immer so geladen werden müssen, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird. Darüber hinaus muss die Ladung ausreichend gesichert sein, um ein Verrutschen und damit eine mögliche Gefahr zu vermeiden.