Festnahme in Genf: Spanier im Zusammenhang mit Tötungsdelikten in Bern und Zürich verhaftet
Am Montag, den 29. Januar 2024, gelang es der Kantonspolizei Bern in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich, einen dringend tatverdächtigen Mann in Genf festzunehmen. Der 45-jährige Spanier steht im Verdacht, an den Tötungsdelikten von 2010 in Zürich und 2015 in Laupen beteiligt gewesen zu sein. Die DNA des Verdächtigen konnte den an den Tatorten gesicherten Spuren zugeordnet werden.

Übersicht: Tötungsdelikte Bern und Zürich
- Datum: 29. Januar 2024
- Ort: Genf
- Tatverdächtiger: 45-jähriger Spanier
- Tatorte: Zürich (2010), Laupen (2015)
- Ermittlungen: Im Gang
Die Ermittlungen zu den Tötungsdelikten, bei denen eine angehende Psychoanalytikerin in Zürich erstochen und ein Ehepaar in Laupen durch scharfe und massive stumpfe Gewalteinwirkung tödlich verletzt wurde, wurden kontinuierlich fortgesetzt. Durch die Auswertung und den Abgleich des gesicherten Spurenmaterials konnte festgestellt werden, dass an beiden Tatorten dieselbe mutmaßlich täterische DNA-Spur gefunden wurde.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften und die Spezialdienste der Kantonspolizeien Bern und Zürich arbeiteten eng zusammen, um die Täterschaft zu ermitteln. Im Rahmen der Ermittlungen konnten Mitarbeiter des Dezernats Leib + Leben der Kantonspolizei Bern verschiedene Anhaltspunkte identifizieren, die zur Identifizierung eines in Spanien lebenden Tatverdächtigen führten, der einen Bezug zu beiden Delikten aufwies.
Am Montag, den 29. Januar 2024, gelang es der Kantonspolizei Bern, den 45-jährigen Spanier bei der Einreise in Genf festzunehmen. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die DNA, die dem Beschuldigten am Montag entnommen wurde, konnte aufgrund der Auswertungen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern den gesicherten DNA-Spuren der Tatorte in Laupen und Zürich zugeordnet werden.
Der Beschuldigte zeigte sich während der Vernehmungen nicht geständig. Das Verfahren zum Tötungsdelikt in Laupen wurde von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich übernommen, da das erste Delikt in Zürich begangen wurde. Weitere Ermittlungen sind im Gange. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss des rechtskräftigen Verfahrens.