Festnahme eines Spaniers in Verbindung mit Tötungsdelikten in Zürich und Laupen BE
Am Montag, den 29. Januar 2024, gelang es der Kantonspolizei Bern in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich, einen 45-jährigen Spanier in Genf festzunehmen. Der Mann steht im dringenden Verdacht, in die Tötungsdelikte von 2010 in Zürich und 2015 in Laupen BE verwickelt zu sein. Seine DNA stimmt mit den an den Tatorten gesicherten Spuren überein.

Übersicht: Tötungsdelikte Zürich und Laupen BE
- Datum: 29. Januar 2024
- Ort: Genf
- Tatverdächtiger: 45-jähriger Spanier
- Tatorte: Stadt Zürich und Laupen BE
- Delikte: Tötungsdelikte von 2010 und 2015
- Status: Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft
Die Ermittlungen zu den Tötungsdelikten, die sich 2010 in Zürich und 2015 in Laupen BE ereigneten, wurden kontinuierlich fortgesetzt. Bei beiden Delikten konnte dieselbe mutmaßlich täterische DNA-Spur gesichert werden. Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Spezialdienste der Kantonspolizeien Bern und Zürich arbeiteten eng zusammen, um die Täterschaft zu ermitteln.
Im Rahmen der Ermittlungen konnten die Mitarbeiter des Dezernats Leib + Leben der Kantonspolizei Bern verschiedene Anhaltspunkte identifizieren, die zur Identifizierung eines in Spanien lebenden Tatverdächtigen führten. Dieser hatte einen Bezug zu beiden Delikten. Mit der Zeit erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 45-jährigen Spanier.
Am 29. Januar 2024 gelang es der Kantonspolizei Bern, den Tatverdächtigen bei seiner Einreise in Genf festzunehmen. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die DNA, die dem Beschuldigten entnommen wurde, konnte den an den Tatorten in Laupen BE und Zürich gesicherten DNA-Spuren zugeordnet werden.
Der Beschuldigte hat sich während der Vernehmungen nicht geständig gezeigt. Das Verfahren zum Tötungsdelikt in Laupen BE wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich übernommen, da das erste Delikt in Zürich begangen wurde. Weitere Ermittlungen sind im Gange. Bis zum Abschluss des rechtskräftigen Verfahrens gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Die Strafverfolgungsbehörden der beiden Kantone können derzeit keine weiteren Informationen bekanntgeben, da die Untersuchung noch läuft. Es handelt sich um eine gemeinsame Medienmitteilung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich, der Kantonspolizei Bern und der Kantonspolizei Zürich.