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Großangelegte Polizeikontrollen in Zürcher Clubs

In einer konzertierten Aktion hat die Kantonspolizei Zürich an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden (5./6.4.2024 und 12.-14.4.2024) eine Reihe von Clublokalitäten ins Visier genommen. Dabei wurden sowohl Angestellte als auch Gäste kontrolliert. Insgesamt 47 Personen wurden festgenommen und diverse Waffen sowie Munition sichergestellt.

Großangelegte Polizeikontrollen in Zürcher Clubs
Die Kontrollen fanden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden statt. Bild: Kantonspolizei Zürich

Übersicht: Polizeikontrollen in Zürcher Clubs

  • Datum der Kontrollen: 5./6.4.2024 und 12.-14.4.2024
  • Ort: Verschiedene Clublokalitäten in Zürich
  • Festnahmen: 47 Personen
  • Sicherstellungen: Diverse Waffen und Munition
  • Zusammenarbeit: Staatsanwaltschaft, Amt für Wirtschaft, Migrationsamt, interkantonale Geldspielaufsicht, Forensisches Institut Zürich, diverse Stadt- und Kommunalpolizeien

Die Durchführung der Kontrollen erfolgte in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden, darunter die Staatsanwaltschaft, das Amt für Wirtschaft, das Migrationsamt, die interkantonale Geldspielaufsicht und das Forensische Institut Zürich. Auch mehrere Stadt- und Kommunalpolizeien in den Bezirken Bülach, Dietikon, Hinwil, Uster und Winterthur waren beteiligt.

Insgesamt wurden 13 Bars, Clubs und Dancings ins Visier genommen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten kontrollierten die Geschäftsführenden, deren Angestellte und Gäste. Insgesamt wurden mehrere hundert Personen überprüft.

Die Polizei nahm 47 Personen fest, vorwiegend wegen Verstößen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Sie erstattete mehr als 70 Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften oder Übertretungsstrafbehörden.

In mehreren Lokalen stellten die Polizeibeamtinnen und -beamten Pistolen, Munition, eine Schreckschusspistole, Schlagruten und einen Baseballschläger sicher. Gegen die beschuldigten Personen wurde unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (WG), das Geldspielgesetz (BGS), das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA), das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Lebensmittelgesetz (LMG), das Markenschutzgesetz (MSchG), das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG), das kantonale Gastgewerbegesetz (GGG) sowie das kantonale Polizeigesetz (PolG) Anzeige erstattet.

Mehrere Personen wurden der Staatsanwaltschaft zugeführt. Vor einem Club wurden drei Gäste in einer Verkehrskontrolle angehalten und wegen Fahrens in nichtfahrfähigem Zustand zur Anzeige gebracht.

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