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Warnung vor dubiosen Bettlern und Spendensammlern in Schaffhausen

Ende Juli 2024 gingen bei der Schaffhauser Polizei vermehrt Meldungen über dubiose und aufdringliche Bettler ein, die sich als Spendensammler ausgeben. Die Polizei mahnt zur Vorsicht und einem gesunden Misstrauen.

Warnung vor dubiosen Bettlern und Spendensammlern in Schaffhausen
Die Polizei warnt vor aufdringlichen Bettlern. Bild: Kantonspolizei Schaffhausen

Übersicht: dubiose Bettler Schaffhausen

  • Datum: Ende Juli 2024
  • Ort: Kanton Schaffhausen
  • Vorfall: Dubiose Bettler und Spendensammler
  • Warnung: Polizei mahnt zur Vorsicht
  • Verhalten: Aufdringlich und betrügerisch

Seit Ende Juli 2024 mehren sich die Meldungen bei der Schaffhauser Polizei über dubiose und aufdringliche Bettler im gesamten Kanton Schaffhausen. Diese Personen geben sich meist als taubstumm aus und tragen gefälschte Zettel für Hilfsorganisationen mit sich.

Aktuell werden wieder vermehrt die Namen von Handicap International und des Schweizerischen Gehörlosenbundes für betrügerische Zwecke missbraucht. Die angeblich taubstummen Personen erwecken Mitleid und Unsicherheit, sammeln jedoch weder für Hilfsorganisationen noch für Bedürftige, sondern bereichern sich selbst.

Eine solche Sammeltour von betrügerischen Bettlern ist oft straff geplant und organisiert. Die Geldsammler werden gezielt von Ort zu Ort gefahren und wieder abgeholt. Echte Hilfsorganisationen führen keine Bargeldsammlungen auf der Straße durch.

Die Mitarbeitenden echter Hilfsorganisationen händigen Einzahlungsscheine an bewilligten Informationsständen aus. Sowohl die Mitarbeitenden als auch der Informationsstand sind bei bewilligten Straßenaktionen klar und deutlich als solche erkennbar.

Wenn Sie mit einem dubiosen Bettler oder Spendensammler konfrontiert sind, raten wir folgendes:

Lassen Sie sich nicht bedrängen.
Lassen Sie fremde Personen nicht in Ihre Wohnung und händigen Sie diesen kein Bargeld aus.
Informieren Sie die Schaffhauser Polizei über die Notrufnummer 117.
Aufdringliches Betteln ist gesetzlich verboten. Die Personen können bestraft werden, was in manchen Fällen abschreckend wirkt.

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