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ProofBox: Ein Meilenstein in der Digitalisierung der Freiburger Justiz

Die Freiburger Justiz hat einen bedeutenden Fortschritt in ihrer Digitalisierungsstrategie gemacht. Mit der Implementierung von ProofBox, einer innovativen Lösung zur Vereinfachung der Übertragung und Konsultation digitaler Beweise, setzt sie neue Standards in der Schweizer Justizlandschaft.

ProofBox: Ein Meilenstein in der Digitalisierung der Freiburger Justiz
Mit ProofBox können digitale Beweise effizient bearbeitet und weitergeleitet werden. Bild: Kantonspolizei Freiburg

Übersicht: ProofBox in der Freiburger Justiz

  • Programm: e-Justice
  • Lösung: ProofBox
  • Implementierung: 22. April 2024
  • Ort: Freiburg
  • Ziel: Vereinfachung der Übertragung und Konsultation digitaler Beweise

In der heutigen Rechtslandschaft spielen digitale Beweise eine immer wichtigere Rolle. Mit dem Aufkommen digitaler Technologien und der Allgegenwärtigkeit elektronischer Geräte sind digitale Beweise oft entscheidend für die Aufklärung von Straftaten. Daten, die von elektronischen Geräten wie Smartphones, Computern und digitalen Speichergeräten extrahiert werden, liefern oft wichtige Informationen zur Rekonstruktion von Ereignissen und zur Identifizierung der an Straftaten beteiligten Parteien.

Die Einführung von ProofBox markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die Freiburger Justiz. ProofBox bietet eine robuste und sichere Infrastruktur für die Übertragung und Konsultation digitaler Beweise und stellt den Justizbehörden und der Kantonspolizei effektive Werkzeuge zur Verfügung, um diese zu bearbeiten und weiterzuleiten.

ProofBox ist eine konkrete Antwort auf die Herausforderungen, die sich aus der stetig wachsenden Menge an digitalen Daten in kriminellen Untersuchungen ergeben. Es ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Strafverfolgungskette und gewährleistet die Integrität der Beweise während des gesamten Justizprozesses.

Die Implementierung von ProofBox unterstreicht auch das Engagement des Kantons Freiburg, die Zugänglichkeit und Effizienz in der Justizverwaltung zu stärken. Durch die Erleichterung der Übertragung und Konsultation digitaler Beweise für Anwälte und andere berechtigte Dritte trägt diese technologische Lösung dazu bei, die administrative Bearbeitung von Gerichtsverfahren zu beschleunigen und fundierte und faire Entscheidungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus stärkt ProofBox durch die Implementierung fortschrittlicher Sicherheitsmaßnahmen den Schutz sensibler Informationen und die Vertraulichkeit der an Strafsachen beteiligten Parteien.

Seit dem 22. April 2024 ist die Übertragung und Konsultation digitaler Beweisauszüge über ProofBox beim Generalstaatsanwalt, beim Zwangsmaßnahmengericht und bei der Kantonspolizei in Betrieb. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv und zeigen, dass die Lösung den identifizierten Bedürfnissen entspricht und einfach zu bedienen ist.

In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesprojekt zur Digitalisierung und Transformation der Schweizer Justiz “Justitia 4.0” bereitet das e-Justice-Programm bereits die Zukunft von ProofBox vor. Noch in diesem Jahr ist geplant, dass Anwälte Zugang zu den von ProofBox bearbeiteten digitalen Beweisen direkt über die zentrale Justizplattform “Justitia.swiss” haben.

ProofBox, die erste Lösung dieser Art auf nationaler Ebene, weckt bereits das Interesse anderer Kantone für eine zukünftige Übernahme.

Das Programm “e-Justice” repräsentiert die Digitalisierungsinitiative der Freiburger Justiz. Es zielt darauf ab, allen Justizbehörden und Instanzen des Kantons leistungsfähige und sichere Mittel und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, in enger Zusammenarbeit mit Anwälten und den verschiedenen Stakeholdern der Justizgewalt.

Während es den Zugang zur Justiz für alle Rechtssuchenden gewährleistet, ist dieses Programm sowohl Teil der Verwaltung 4.0, einer Vision, die vom Staatsrat getragen wird, als auch Teil der Begleitung der Umstrukturierung der Freiburger Justizgewalt. Sein Ziel ist es, die intra- und interkantonale Zusammenarbeit zu vereinfachen, indem physische Justizakten durch elektronische Akten ersetzt werden. Dieser digitale Übergang wird durch die Sicherheit und Fluidität des Austauschs gewährleistet, insbesondere durch die Integration in die zentrale Schweizer Justizplattform “Justitia.swiss”.

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