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Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung in St. Gallen

Die Regierung von St. Gallen plant eine moderate Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten durch einen Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung. Die vorberatende Kommission hat dem Kantonsrat empfohlen, auf die Vorlage einzutreten und die Öffnungszeiten stärker zu flexibilisieren.

Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung in St. Gallen
Die Regierung von St. Gallen plant Änderungen im Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung. Bild: Kantonspolizei St. Gallen

Übersicht: Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung St. Gallen

  • Datum: 10. September 2024
  • Ort: St. Gallen
  • Gesetz: Ruhetag und Ladenöffnung
  • Änderung: Ausdehnung der Öffnungszeiten
  • Kommission: Vorberatende Kommission

Die Regierung von St. Gallen hat einen Entwurf vorgelegt, der vorsieht, dass die Läden von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und am Samstag sowie am Vortag von Feiertagen bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies stellt eine Verlängerung der bisherigen Öffnungszeiten dar.

Die vorberatende Kommission, unter dem Vorsitz von Kantonsrat Martin Sailer aus Wildhaus-Alt St. Johann, hat die Vorlage beraten und mehrheitlich begrüßt. Sie schlägt jedoch eine weitergehende Ausdehnung der Öffnungszeiten vor, sodass die Läden von Montag bis Samstag von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen.

An öffentlichen Ruhetagen sollen die Läden mit gewissen Ausnahmen, wie kleine Lebensmittelläden, Kioske oder Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, geschlossen bleiben. Tourismusgemeinden sollen den Katalog jener Läden erweitern dürfen, die an öffentlichen Ruhetagen geöffnet haben dürfen.

Die Gemeinden sollen zudem für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen ohne weitere Beschränkung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen dürfen. Bisher war diese Möglichkeit auf höchstens zwei Verkaufsanlässe pro Laden und Jahr beschränkt.

Die vorberatende Kommission befürwortet außerdem, dass das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung für Selbstbedienungsläden ohne Personal nicht gilt. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Herbstsession 2024 in erster und voraussichtlich in der Wintersession 2024 in zweiter Lesung beraten.

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