St. Gallen: Anpassungen bei Krankenkassenprämien für Sozialhilfebeziehende geplant
Die Regierung von St. Gallen hat dem Kantonsrat einen Vorschlag zur Anpassung der Krankenkassenprämien für Sozialhilfebeziehende vorgelegt. Die Änderungen umfassen die Berechnung der Verbilligungen basierend auf der Referenzprämie und organisatorische Anpassungen in der Zuständigkeit und Auszahlung.

Anpassung der Krankenkassenprämien in St. Gallen geplant. Bild: Kantonspolizei St. Gallen
Übersicht: Anpassung Krankenkassenprämien St. Gallen
- Vorlage: Anpassung der Krankenkassenprämien für Sozialhilfebeziehende
- Regierungsvorlage: Frühjahrssession 2024
- Zuständigkeit: Sozialversicherungsanstalt St. Gallen
- Ziel: Förderung des Wechsels zu günstigeren Krankenkassen
- Webseite: Geschäftsnummer 22.23.03 auf der Kantonsratswebseite
Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass Sozialhilfebeziehende Verbilligungen in Höhe der ordentlichen Referenzprämie erhalten, anstatt der tatsächlichen Krankenkassenprämie. Dies soll Anreize schaffen, zu kostengünstigeren Krankenkassen oder Versicherungsmodellen zu wechseln.
Zudem wird vorgeschlagen, dass die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen künftig für die Auszahlung von Prämienverbilligungen und den Datenaustausch mit den Versicherern zuständig sein soll. Weitere Änderungen betreffen das Antragsverfahren und die Fristen für den Bezug der Prämienverbilligung.
Unter dem Vorsitz von Kantonsrat Martin Sailer wurde die Vorlage von der vorberatenden Kommission geprüft und begrüßt, ohne zusätzliche Anträge an den Kantonsrat zu stellen. Die Beratung der Vorlage ist für die Frühjahrssession 2024 in erster Lesung und für die Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung angesetzt.