Aufhebung des Alkoholausschankverbots in Bädern in St. Gallen
In St. Gallen hat die vorberatende Kommission die Aufhebung des Alkoholausschankverbots für Betriebe in Schwimm- und Strandbädern begrüßt. Sie empfiehlt dem Kantonsrat, die entsprechende Vorlage anzunehmen. Derzeit dürfen Gastrobetrieben in Schwimm- oder Strandbädern keine Gastwirtschaftspatente mit Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt werden. Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz soll sich dies ändern.

Übersicht: Alkoholausschankverbot St. Gallen
- Kanton: St. Gallen
- Thema: Aufhebung des Alkoholausschankverbots in Bädern
- Beteiligte: Vorberatende Kommission, Kantonsrat
- Gesetz: III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz
- Ziel: Angleichung der Regelung an die Mehrheit der anderen Kantone
Die Regierung setzt mit dieser Änderung das Anliegen der Motion 42.22.20 “Alkoholverbot in der Badi aufheben” um, die der Kantonsrat in der Herbstsession 2023 gutgeheißen hatte. Die vorberatende Kommission, unter dem Vorsitz von Peter Hüppi aus Gommiswald, begrüßt die Anpassung der St. Gallischen Regelung an die große Mehrheit der anderen Kantone.
Die Kommission erkennt die Gefahren des Alkoholkonsums beim Baden an. Gleichzeitig bezweifelt sie die präventive Wirkung des Ausschankverbots für gastwirtschaftliche Betriebe in Schwimm- und Strandbädern, da es leicht zu umgehen ist. Sie appelliert an die Eigenverantwortung der Badegäste und betont die weiterhin bestehende Möglichkeit für Betreiber von Schwimm- und Strandbädern, ein allgemeines Alkoholverbot in ihren Hausordnungen vorzusehen.
Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Aufräumsession in erster und voraussichtlich auch in zweiter Lesung beraten. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind auf der Webseite des Kantonsrates oder im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.01 zu finden.