ZürichSicherheit

Neue Standards für Personenkontrollen in Zürich seit 2017

Im Jahr 2015 wurde Mohamed Wa Baile, ein Schweizer Staatsbürger, auf dem Weg zur Arbeit im Hauptbahnhof Zürich von der Stadtpolizei Zürich zur Identitätskontrolle angehalten. Er lehnte es ab, den Anweisungen zu folgen, da er eine Diskriminierung aufgrund seiner Hautfarbe geltend machte. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat er nun Recht bekommen.

Neue Standards für Personenkontrollen in Zürich seit 2017
Neue Standards für Personenkontrollen in Zürich seit 2017. (KI-generiertes Symbolbild) © Polizei-Mitteilungen.ch

Übersicht: Personenkontrollen Zürich

  • Person: Mohamed Wa Baile
  • Ort: Hauptbahnhof Zürich
  • Behörde: Stadtpolizei Zürich
  • Ereignis: Personenkontrolle
  • Urteil: Diskriminierend
  • Reaktion: Neue Standards für Personenkontrollen

Der Vorfall mit Mohamed Wa Baile löste im Jahr 2015 politische Diskussionen aus. Als Reaktion darauf startete das Sicherheitsdepartement zusammen mit der Stadtpolizei das Projekt “Polizeiarbeit in urbanen Spannungsfeldern”. Ziel war es, die Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, das sogenannte “Racial Profiling”, zu minimieren. Die Maßnahmen aus diesem Projekt wurden 2017 umgesetzt.

Seitdem muss die Stadtpolizei den kontrollierten Personen den Grund für die Kontrolle mitteilen. Die Gründe, die eine Kontrolle rechtfertigen, sind klar definiert und in einer Dienstanweisung festgehalten. Ein bloßes Bauchgefühl reicht nicht aus. Über eine App werden Ort, Zeit und Grund der Kontrolle erfasst, sowie ob die Kontrolle zu einer Anzeige, Verhaftung oder einer Entlassung ohne Folgen führte. Darüber hinaus wurde das Thema Rassismus in der Ausbildung vertieft und praxisnahe Übungen dazu eingeführt.

Es ist selbstverständlich, dass in einem Korps mit über 2100 Mitarbeitenden Fehler passieren. Wenn fehlerhaftes Verhalten festgestellt wird, wird entsprechend reagiert.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"