Uri: Fahrer ohne Führerschein und unter Drogen- und Alkoholeinfluss angehalten
Am Samstagabend, 16. März 2024, kurz vor 21.30 Uhr, wurde die Kantonspolizei Uri über einen Fahrer informiert, der auf der Axenstrasse in südlicher Richtung mehrere riskante Überholmanöver durchführte und eine unsichere Fahrweise zeigte. Der Fahrer durchbrach eine Polizeikontrollstelle am Ausgang des Flüelertunnels und flüchtete in Richtung Autobahn A2.

Übersicht: Verkehrsvergehen Uri
- Datum: 16. März 2024
- Uhrzeit: Kurz vor 21.30 Uhr
- Ort: Axenstrasse, Uri
- Fahrzeug: Personenwagen mit italienischen Kontrollschildern
- Vorfall: Durchbruch einer Polizeikontrollstelle, Flucht in Richtung Autobahn A2
- Folgen: Fahrzeuglenker ohne gültigen Führerschein und unter Drogen- und Alkoholeinfluss angehalten
Nach dem Durchbruch der Kontrollstelle wurde sofort eine Fahndung eingeleitet. Das gesuchte Fahrzeug wurde auf einem nahegelegenen Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts gefunden, jedoch ohne Insassen.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Nahfahndung konnten zwei tatverdächtige Personen, ein 20-jähriger und ein 21-jähriger Mann, die beide in der Schweiz wohnhaft sind, angehalten werden. Beide behaupteten, dass eine unbekannte dritte Person das Fahrzeug gefahren hatte und sie nur Mitfahrer waren.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass der 20-jährige Mann das Fahrzeug gefahren hatte. Bei ihm wurde eine Alkoholtestmessung durchgeführt, die mit 0.88 Promille positiv ausfiel. Ein ebenfalls durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest ergab ein positives Ergebnis auf Kokain und Benzodiazepine. Zudem konnte eine geringe Menge Kokain sichergestellt werden. Entsprechend wurde eine Blut- und Urinentnahme angeordnet.
Weitere Untersuchungen ergaben, dass der Fahrzeuglenker aktuell keinen gültigen Führerausweis besitzt. Er wird sich bei der Staatsanwaltschaft Uri wegen Fahrens ohne Führerausweis, Fahrens in alkoholisiertem Zustand und unter Drogeneinfluss, unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und weiteren Verstößen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten müssen.