Anklage gegen Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern wegen Betrugs
Die Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft Luzern hat ihre Untersuchungen gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG abgeschlossen. Es wird angenommen, dass alle fünf Personen strafrechtlich relevantes Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern durch die vbl verkehrsbetriebe luzern ag gezeigt haben.

Strafrechtliche Untersuchung bei Verkehrsbetrieben Luzern: Anklage wegen Betrugs erhoben. (KI-generiertes Symbolbild) © Polizei-Mitteilungen.ch
Übersicht: Strafrechtliche Untersuchung Verkehrsbetriebe Luzern
- Untersuchungsbehörde: Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte
- Betroffene Partei: Verkehrsbetriebe Luzern AG
- Anzahl der Beschuldigten: 5 Personen
- Vorwurf: Mehrfacher Betrug und Leistungs- und Anlagebetrug
- Deliktsbetrag: Rund 2,1 Mio. Franken
- Anklage erhoben: 19. Januar 2024
Ende 2020 gingen bei der Staatsanwaltschaft Luzern drei Anzeigen ein, die den Verdacht auf strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Bezug von Subventionsgeldern durch die Verkehrsbetriebe Luzern AG und die vbl verkehrsbetriebe luzern ag zum Gegenstand hatten. Die Anzeigen stammten vom Bundesamt für Verkehr (BAV), dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) und einer Privatperson.
Infolgedessen leitete die Staatsanwaltschaft, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, ein Strafverfahren gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeiter der beiden genannten Unternehmen ein. Die Beschuldigten sollen in den Fahrplanjahren 2018 und 2019 bewusst Falschangaben gemacht haben, um höhere Abgeltungen (Subventionsgelder) von den Bestellern (BAV und VVL) zu erhalten.
Der Deliktsbetrag beläuft sich auf insgesamt rund 2,1 Mio. Franken. Davon wurde jedoch nur ein Teilbetrag tatsächlich an die vbl verkehrsbetriebe luzern ag ausbezahlt. Der zu viel ausbezahlte Betrag wurde bereits vollständig zurückgeführt.
Am 19. Januar 2024 reichte die Staatsanwaltschaft, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, beim Kriminalgericht des Kantons Luzern Anklage gegen die fünf Personen wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Abgabebetrugs ein. Für die Beschuldigten werden bedingte Freiheitsstrafen beantragt. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Bis zum Verhandlungstermin werden keine weiteren Details zur Anklage kommuniziert. Es werden auch keine Interviews, O-Töne oder weiterführende Erklärungen abgegeben.