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Abschluss der Untersuchung gegen Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat am 19. Januar 2024 den Abschluss der Untersuchung gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG bekannt gegeben. Es wurde Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Abgabebetrugs erhoben.

Abschluss der Untersuchung gegen Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern
Untersuchung gegen Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern abgeschlossen. (KI-generiertes Symbolbild) © Polizei-Mitteilungen.ch

Übersicht: Untersuchung Verkehrsbetriebe Luzern

  • Datum: 19. Januar 2024
  • Ort: Luzern
  • Beteiligte: Fünf Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG
  • Untersuchung: Abgeschlossen von der Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte
  • Anklage: Mehrfacher Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) und Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 VStrR)

In der ursprünglichen Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern wurde irrtümlich angegeben, dass die fünf Personen wegen mehrfachem Betrug und Leistungs- und Anlagebetrug angeklagt wurden. Dies wurde jedoch korrigiert. Tatsächlich wurde Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Leistungs- und Abgabebetrugs erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Luzern, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, hat die Anklage am 19. Januar 2024 beim Kriminalgericht des Kantons Luzern eingereicht. Sie bittet um eine entsprechende Korrektur in der Berichterstattung und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Es ist wichtig zu betonen, dass für alle Angeklagten bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt. Dies ist ein grundlegender Grundsatz des Strafrechts, der sicherstellt, dass niemand als schuldig betrachtet wird, bis seine Schuld in einem ordnungsgemäßen Verfahren nachgewiesen wurde.

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