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St. Gallen: Stärkung der präventiven Polizeiarbeit durch Nachträge zum Polizeigesetz

Die Regierung von St. Gallen plant, die Grundlagen für die präventive Polizeiarbeit zu schaffen und die inner- und interkantonale Polizeiarbeit zu stärken. Dies soll durch die Einführung von vier Nachträgen zum Polizeigesetz erreicht werden. Die vorberatende Kommission hat jedoch für zwei der vier Nachträge weitere inhaltliche Präzisierungen beantragt.

St. Gallen: Stärkung der präventiven Polizeiarbeit durch Nachträge zum Polizeigesetz
St. Gallen: Stärkung der präventiven Polizeiarbeit durch Nachträge zum Polizeigesetz. Bild: Kantonspolizei St. Gallen

Übersicht: Polizeigesetz St. Gallen

  • Ort: St. Gallen
  • Thema: Nachträge zum Polizeigesetz
  • Ziel: Stärkung der präventiven Polizeiarbeit und der inner- und interkantonalen Polizeiarbeit
  • Methode: Einführung eines automatisierten Datenaustauschs
  • Status: Weitere inhaltliche Präzisierungen für zwei der vier Nachträge beantragt

Die Regierung von St. Gallen hat im November 2023 eine Ergänzungsbotschaft vorgelegt, nachdem der Kantonsrat in der Sommersession 2023 den XIV. und den XV. Nachtrag zum Polizeigesetz mit Zusatzaufträgen an die Regierung zurückgewiesen hatte. Unter dem Vorsitz von Kantonsrat Ivan Louis aus Nesslau hat die vorberatende Kommission die Botschaft sowie die Entwürfe zum XIV., XV., XVI. und XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz beraten.

Der XIV. Nachtrag regelt das Bedrohungs- und Risikomanagement sowie den automatisierten Austausch von Polizeidaten unter Polizeibehörden. Die Regierung hatte ihn im Rahmen der Rückweisung präzisiert und ergänzt. Der Nachtrag verzichtet nun auf das raumzeitbezogene “Predictive Policing”. Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gefährdereinschätzung beim Bedrohungs- und Risikomanagement soll jedoch das personenbezogene “Predictive Policing” zur Verhinderung von Straftaten ermöglicht werden.

Mit dem XV. Nachtrag sollen Erleichterungen der präventiven polizeilichen Tätigkeit eingeführt werden. Die vorberatende Kommission begrüßt die überarbeiteten Vorlagen grundsätzlich. Sie erhofft sich durch die Nachträge, insbesondere durch die Einführung des automatisierten Datenaustauschs, eine verbesserte Prävention und Kriminalitätsbekämpfung.

Der XVI. Nachtrag regelt die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage vorerst an die Regierung zurückzuweisen. In der erneuten Überarbeitung soll die Regierung die Vernehmlassungsantworten vertieft berücksichtigen.

Ebenfalls zurückweisen möchte die vorberatende Kommission den XVII. Nachtrag zum Polizeigesetz. Dieser soll gemäß der Motion 42.20.13 “Beteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen” die Kostenaufteilung für Polizeieinsätze bei Veranstaltungen regeln, die ohne Bewilligung durchgeführt werden. In der erneuten Überarbeitung soll die Regierung die Vernehmlassungsantworten und die aktuelle Rechtsprechung vertieft berücksichtigen.

Der Kantonsrat wird die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung beraten. Die Ergänzungsbotschaft und die Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.22.23 / 22.22.24 / 22.23.08 / 22.23.09 zu finden.

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