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Freistellung eines Mitarbeiters der Schaffhauser Polizei wegen sexueller Belästigung

Ein ernsthafter Vorfall hat sich bei der Schaffhauser Polizei ereignet. Ein Mitarbeiter wurde aufgrund von Anschuldigungen der sexuellen Belästigung einer Kollegin freigestellt. Die Behörden haben sofort reagiert, als sie von dem Vorfall erfahren haben.

Freistellung eines Mitarbeiters der Schaffhauser Polizei wegen sexueller Belästigung
Sexuelle Belästigung bei der Schaffhauser Polizei: Mitarbeiter freigestellt. (KI-generiertes Symbolbild) © Polizei-Mitteilungen.ch

Übersicht: Sexuelle Belästigung Schaffhausen SH

  • Ort: Schaffhausen SH
  • Beteiligte: Ein Mitarbeiter der Schaffhauser Polizei und eine Kollegin
  • Vorfall: Sexuelle Belästigung
  • Maßnahmen: Freistellung des Mitarbeiters und Eröffnung eines Disziplinarverfahrens

Nachdem Oberstlt Philipp Maier, der Kommandant der Schaffhauser Polizei, über den Vorfall informiert wurde, hat er sofort Maßnahmen ergriffen. Er hat bei Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, der Vorsteherin des Finanzdepartementes, die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens beantragt. Infolgedessen wurde der betroffene Mitarbeiter umgehend freigestellt.

Die Schaffhauser Polizei und die kantonale Verwaltung haben eine klare Haltung gegenüber Verhaltensweisen, die die physische, psychische und sexuelle Integrität einer Person verletzen. Sie tolerieren keine sexuelle Belästigung und Personen, die sich solcher Handlungen schuldig machen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Das Finanzdepartement und die Schaffhauser Polizei stehen den Opfern von Übergriffen zur Seite. Sie bieten spezifische Beratungs- und Unterstützungsleistungen an, um den Betroffenen zu helfen.

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