Westquaistrasse BS: Saisonales Fahrverbot erhöht Sicherheit und reduziert Lärm
In der Westquaistrasse in Basel-Stadt wurde nach einem erfolgreichen Pilotprojekt im Jahr 2023 ein dauerhaftes saisonales Fahrverbot eingeführt. Dieses trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und entlastet die Anwohner von Lärm.

Übersicht: Saisonales Fahrverbot Westquaistrasse BS
- Ort: Westquaistrasse, Basel-Stadt BS
- Maßnahme: Saisonales Fahrverbot
- Ziel: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lärmentlastung der Anwohner
- Zeitraum: Saisonal vom 1. März bis 31. Oktober, jeweils von Freitag bis Sonntag, 18.00 bis 06.00 Uhr
Die Einführung des saisonalen Fahrverbots in der Westquaistrasse in Basel-Stadt ist das Ergebnis eines erfolgreichen Pilotprojekts aus dem Jahr 2023. Die Maßnahme hat sich als wirksam erwiesen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anwohner vor Lärm zu schützen.
Mit dem Aufkommen schönen Wetters nahmen die Ordnungs- und Lärmprobleme in der Westquaistrasse an Wochenendtagen in den vergangenen Jahren zu. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte vermehrt Konflikte zwischen Fußgängern, Autofahrern und sogenannten Autoposern fest. Zudem wurden die Vorschriften zum korrekten Parken von Autos missachtet und die Rettungsachsen für die Blaulichtorganisationen blockiert.
In Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Rheinhäfen, den an der Westquaistrasse ansässigen Gastronomen und Mietern sowie der kantonalen Verwaltung wurde ein neues Parkraumkonzept für die Wochenenden erarbeitet und 2023 erstmals als Pilotprojekt umgesetzt. Der Pilot hat sich bewährt und wird nun dauerhaft eingeführt.
Die Zufahrt zur Westquaistrasse wird von Freitag bis Sonntag jeweils von 18.00 bis 06.00 Uhr gesperrt, saisonal vom 1. März bis 31. Oktober. Die an der Westquaistrasse ansässigen Betriebe können ihren Besuchern und Gästen Parkberechtigungen für die dortigen Parkplätze ausstellen. Die Zufahrt zur Westquaistrasse wird in der Regel an den Wochenenden auf Höhe der Hafenstrasse/Hochbergerstrasse durch Verkehrswachen kontrolliert und nur Fahrzeuglenkerinnen und -lenker mit entsprechender Parkberechtigung in die Westquaistrasse eingelassen.